24 Std. Rufbereitschaft auch an Wochenenden und Feiertagen



Beratungsbesuch


 

Der Beratungsbesuch ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige. Dieser vermittelt Hinweise zum Umgang mit Beeinträchtigungen und informiert über Kurse für Pflegepersonen sowie über Hilfsmittel. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sind verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen an einer Pflegeberatung in der eigenen Wohnung teilzunehmen.
Klienten mit den Pflegegraden 2 und 3 müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst nachweisen. Klienten mit den Pflegegraden 4 und 5 müssen dies Viertel jährlich.

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