Beratungsbesuch
Der Beratungsbesuch ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige. Dieser vermittelt Hinweise zum Umgang mit Beeinträchtigungen und informiert über Kurse für Pflegepersonen sowie über Hilfsmittel. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sind verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen an einer Pflegeberatung in der eigenen Wohnung teilzunehmen.
Klienten mit den Pflegegraden 2 und 3 müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst nachweisen. Klienten mit den Pflegegraden 4 und 5 müssen dies Viertel jährlich.