Betreuungs- und Entlastungsbetrag


Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf einen „Entlastungsbetrag“ in Höhe von monatlich 125 Euro. Der Entlastungsbetrag ist ein Zuschuss für gesetzlich festgelegte Sachdienstleistungen, die der Entlastung z. B. pflegender Angehöriger oder anderer Pflegepersonen dienen. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise zur Finanzierung von ambulanten Pflegedienst - Leistungen eingesetzt werden.

Unser Pflegedienst bietet Angebote wie: Hauswirtschaftliche Versorgung, Einkäufe, Arztbesuche, Altagsbegleitung und Botengänge jeglicher Art.

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