Verhinderungspflege
Verhinderungspflege gewährleistet, dass Pflegebedürftige bestmöglich versorgt sind, wenn die regelmäßig pflegende Person (z. B. ein Angehöriger) verhindert ist. Eine Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen bei stundenweisem oder längerem Bedarf für bis zu insgesamt 42 Tage im Jahr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich der zu Pflegende
mindestens in Pflegegrad 2 befindet und in den vorausgegangenen sechs Monaten von einer Privatperson gepflegt wurde.